Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse
Haben Sie eine Verordnung zur Beförderung? Wir erledigen die Abrechnung!
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Wie komme ich zur Reha-Klinik ohne Auto
Viele Patienten fragen sich: „Wie komme ich zur Reha ohne Auto?“
Unser Reha-Transfer ist die einfache Lösung: Gerne bringen wir Sie zu jedem Kurort und zu jeder Reha-Klinik – oder holen Sie dort ab!
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Selbstverständlich beraten wir Sie auch gern zu all Ihren Fragen.
Sie haben eine Verordnung einer Krankenbeförderung?
Sehr gut! Ihre Krankenkasse übernimmt die Transportkosten.
Und noch besser: Sie müssen sich um nichts kümmern! Wir übernehmen die komplette Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Transport mit Rollstuhl? Kein Problem!
Egal ob in einem speziellen Fahrzeug im Rollstuhl sitzend oder mit einem klappbaren Rollstuhl, unsere geschulten Fahrer unterstützen Sie bei jedem Schritt und sorgen dafür, dass Sie sicher und bequem an Ihr Ziel gelangen. Vertrauen Sie auf unseren professionellen Rollstuhl-Transport zur Reha.
Das sagen unsere Kunden
Häufig gestellte Fragen
Reha Transfer bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit Ihre Fahrt zur Reha oder nach Hause zu buchen. Wir kümmern uns neben der Durchführung des Transfers außerdem um die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Ein Transfer zu einer Rehabilitationsklinik kann von der Krankenkasse übernommen werden, indem der behandelnde Arzt eine Verordnung für die Krankenbeförderung ausstellt, die die medizinische Notwendigkeit des Transports begründet. Diese Verordnung muss der Patient bei seiner Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse prüft dann die medizinische Notwendigkeit und genehmigt die Kostenübernahme, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt sowohl für Fahrten zur stationären Aufnahme und Entlassung als auch für regelmäßige Fahrten zu ambulanten Rehabilitationsbehandlungen.
Eine Verordnung einer Krankenbeförderung ist eine ärztliche Anordnung, die es einem Patienten ermöglicht, medizinisch notwendige Transporte zu nutzen, um zu medizinischen Behandlungen, Untersuchungen oder in eine Klinik zu gelangen. Diese Verordnung stellt sicher, dass die Kosten für die Beförderung von der Krankenkasse übernommen werden.
Die Verordnung einer Krankenbeförderung wird in der Regel vom behandelnden Arzt ausgestellt und muss von der Krankenkasse genehmigt werden, bevor der Transport stattfindet. Die Krankenkasse prüft dabei die medizinische Notwendigkeit des Transports und übernimmt dann die Kosten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Stationäre Rehabilitation: Fahrten zur Aufnahme und Entlassung aus der Rehabilitationsklinik sind verordnungsfähig und werden von der Krankenkasse übernommen, wenn die Maßnahme genehmigt wurde.
- Ambulante Rehabilitation: Regelmäßige Fahrten zu ambulanten Rehabilitationsbehandlungen können verordnet werden, besonders bei eingeschränkter Mobilität des Patienten.
Krankenfahrt: Kein medizinisches Personal erforderlich, Nutzung von Taxis/Mietwagen, für weniger schwerwiegende Fälle.
Krankentransport: Medizinisches Personal und spezielle Ausrüstung erforderlich, Nutzung von Krankentransportwagen, für schwerwiegendere medizinische Zustände.
Beide Transportarten können vom behandelnden Arzt verordnet werden, je nach dem individuellen Bedarf des Patienten und dessen medizinischem Zustand.
Ja, Fahrten mit dem Rollstuhl sind möglich. Hierbei bieten wir Ihnen passende Fahrzeuge für den Sitzendtransport an. Klappbare Rollstühle können selbstverständlich ebenfalls befördert werden. Unser geschultes Personal ist Ihnen so oder so beim Ein- und Aussteigen behilflich.