Reha Transfer Ablauf
Ihr kompletter Guide: Von der Anfrage bis zur Rückfahrt – so funktioniert Ihr Reha Transfer.
- Transfer anfragen
- Fahrt buchen
- Entspannt ankommen

Reha Transfer Ablauf: In 3 Schritten zur Ihrem Transfer
Unser strukturierter Prozess garantiert Ihnen eine stressfreie Anreise zur Reha-Klinik und zurück.
Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Buchung der Fahrt
Sie fragen unverbindlich und kostenlos einen Transfer bei uns an. Das können Sie bequem online erledigen oder in einem persönlichen Gespräch über unsere Service-Hotline unter: 0800 0060204. Nach dem Austausch aller Informationen, wie Abholzeitpunkt, Start, Ziel, etc. bestätigen Sie uns die Buchung.
Durchführung der Fahrt
Zum vereinbarten Zeitpunkt steht ein freundlicher Fahrer in einem geeigneten und modernen Fahrzeug am Abholort bereit. Sollten Sie es wünschen, stellen wir einen persönlichen Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Fahrer bereits vor der Fahrt her. Unser geschulter Fahrer ist Ihnen beim Be- und Entladen Ihres Gepäcks behilflich und sorgt für eine ruhige und entspannende Beförderung.
Abrechnung (mit Ihrer Krankenkasse)
Sollten Sie eine Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem Arzt ausgestellt bekommen haben, bringen Sie diese bitte zur Fahrt mit und übergeben Sie diese Ihrem Fahrer. Am Ende der Fahrt unterschreiben Sie die Verordnung im dafür vorgesehenen Feld und bestätigen so, dass die Fahrt durchgeführt wurde. Das wars. Sie müssen nichts weiter tun. Wir kümmern uns nach der Fahrt um die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Falls Sie keine Verordnung haben und die Fahrtkosten selbst übernehmen möchten, ist dies ebenfalls möglich. Hierbei bieten wir Ihnen unter anderem die Möglichkeit der Barzahlung oder die Zahlung auf Rechnung an.
Sie haben eine Verordnung einer Krankenbeförderung?
Sehr gut! Ihre Krankenkasse übernimmt die Transportkosten.
Und noch besser: Sie müssen sich um nichts kümmern! Wir übernehmen die komplette Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
- Sie bringen die Verordnung zur Fahrt mit
- Nach der Fahrt unterschreiben Sie die Verordnung
- Wir reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein
Mehrere Fahrten? So wird's gemacht!
1. Dokumente anfordern
Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Verordnung zu einer Krankenbeförderung. Ihre Krankenkasse stellt Ihnen eine Genehmigung aus.
2. Unterlagen zusenden
Senden Sie uns Ihre Unterlagen und Informationen per E-Mail zu. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.
3. Wir kümmern uns
Sobald Ihre Daten eingegangen sind, kümmern wir uns um die reibungslose Durchführung der Fahrten und Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Jetzt Termin zur Reha oder nach Hause anfragen!
Gerne bringen wir Sie zu jedem Kurort und zu jeder Reha-Klinik – oder holen Sie dort ab!
Fragen Sie kostenlos und unverbindlich einen Transfer an!
Selbstverständlich beraten wir Sie auch gern zu dem Reha Transfer Ablauf und all Ihren Fragen.
Häufig gestellte Fragen
Reha Transfer bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit Ihre Fahrt zur Reha oder nach Hause zu buchen. Wir kümmern uns neben der Durchführung des Transfers außerdem um die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Ein Transfer zu einer Rehabilitationsklinik kann von der Krankenkasse übernommen werden, indem der behandelnde Arzt eine Verordnung für die Krankenbeförderung ausstellt, die die medizinische Notwendigkeit des Transports begründet. Diese Verordnung muss der Patient bei seiner Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse prüft dann die medizinische Notwendigkeit und genehmigt die Kostenübernahme, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt sowohl für Fahrten zur stationären Aufnahme und Entlassung als auch für regelmäßige Fahrten zu ambulanten Rehabilitationsbehandlungen.
Eine Verordnung einer Krankenbeförderung ist eine ärztliche Anordnung, die es einem Patienten ermöglicht, medizinisch notwendige Transporte zu nutzen, um zu medizinischen Behandlungen, Untersuchungen oder in eine Klinik zu gelangen. Diese Verordnung stellt sicher, dass die Kosten für die Beförderung von der Krankenkasse übernommen werden.
Die Verordnung einer Krankenbeförderung wird in der Regel vom behandelnden Arzt ausgestellt und muss von der Krankenkasse genehmigt werden, bevor der Transport stattfindet. Die Krankenkasse prüft dabei die medizinische Notwendigkeit des Transports und übernimmt dann die Kosten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Stationäre Rehabilitation: Fahrten zur Aufnahme und Entlassung aus der Rehabilitationsklinik sind verordnungsfähig und werden von der Krankenkasse übernommen, wenn die Maßnahme genehmigt wurde.
- Ambulante Rehabilitation: Regelmäßige Fahrten zu ambulanten Rehabilitationsbehandlungen können verordnet werden, besonders bei eingeschränkter Mobilität des Patienten.
Krankenfahrt: Kein medizinisches Personal erforderlich, Nutzung von Taxis/Mietwagen, für weniger schwerwiegende Fälle.
Krankentransport: Medizinisches Personal und spezielle Ausrüstung erforderlich, Nutzung von Krankentransportwagen, für schwerwiegendere medizinische Zustände.
Beide Transportarten können vom behandelnden Arzt verordnet werden, je nach dem individuellen Bedarf des Patienten und dessen medizinischem Zustand.
Ja, Fahrten mit dem Rollstuhl sind möglich. Hierbei bieten wir Ihnen passende Fahrzeuge für den Sitzendtransport an. Klappbare Rollstühle können selbstverständlich ebenfalls befördert werden. Unser geschultes Personal ist Ihnen so oder so beim Ein- und Aussteigen behilflich.