Die Krankenkasse übernimmt Ihre Fahrtkosten
Beim Vorlegen eines Krankentransportscheins zahlt Ihre Krankenkasse die Transfer-Kosten von Ihrer Haustür bis zu Ihrer Reha-Klinik.
Wir beraten Sie zum Krankentransportschein
Wir beraten Sie kostenfrei über die Besorgung des Krankentransportscheins für Ihre Reha-Fahrt.
Die Voraussetzung: Der Krankentransportschein
Den Krankentransportschein stellt Ihnen Ihr Arzt aus und wir kümmern uns damit um Ihre Abrechnung mit der Krankenkasse.
Was ist ein Krankentransportschein?
Offiziell wird der Krankentransportschein „Verordnung einer Krankenbeförderung“ genannt. Er erlaubt es Ihnen, auf Kosten Ihrer Krankenkasse, mit einem Beförderungsdienstleister, anstatt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu fahren.
Wer stellt den Krankentransportschein aus?
Den Krankentransportschein stellt Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Klinik aus. Er kann für stationäre Aufenthalte oder für ambulante Rehas ausgestellt werden. Bei stationären Aufenthalten erlaubt Ihnen der Schein die Fahrt zur Rehaklinik und die Rückfahrt von dort wieder nach Hause. Bei ambulanten Aufenthalten in Rehakliniken werden Sie, je nach Dauer der Reha, morgens von Zuhause abgeholt und abends wieder heim gebracht.
Wann muss man die Fahrt bei der Krankenkasse genehmigen lassen?
In vielen Fällen müssen Sie die Fahrt vorab von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Dazu reichen Sie einfach Ihren ausgestellten Krankentransportschein bei Ihre Krankenkasse ein. Die Krankenkasse entscheidet dann, ob Sie Ihnen eine Genehmigung ausstellt oder die Fahrt genehmigungsfrei ist. Die Genehmigung sendet Ihnen Ihre Krankenkasse im Anschluss zu.
Wir übernehmen die Abrechnung
Sie müssen bei der Fahrt nicht in Vorkasse gehen, es wird direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Sie fahren entspannt zur Reha. Nach Ihrer Fahrt schicken Sie uns Ihre Unterlagen zu. Das ist Ihr Krankentransportschein und (falls vorhanden) Ihre Genehmigung. Den Rest übernehmen wir.
Wann bekomme ich eine Zuzahlungsrechnung?
Wenn Sie nicht von Ihrer Krankenkasse als zuzahlungsfrei eingestuft werden, müssen Sie auf die Fahrt einen geringen Anteil bezahlen, der nie mehr als 10 € beträgt. Wenn Sie zuzahlungsfrei sind, entfällt dieser Beitrag zur Fahrt komplett. Der Beitrag liegt zwischen 5 € und 10 € und wird je nach End-Fahrpreis berechnet.
Schritt-für-Schritt-Anleitung bis zur Reha Fahrt
- Arzt nach Transportschein fragen
- Ggf. eine Genehmigung bei der Krankenkasse einholen (wir helfen hier gerne weiter)
- Reha-Transfer kontaktieren und den Termin bzw. die Termine vereinbaren
- Entspannt zur Reha fahren. Wir regeln den Rest.
Reha-Transfer ist spezialisiert auf Fahrten zur Reha
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Hilfe beim Gepäck-Tragen
Krankenkassen-Abrechnung
Häufig gestellte Fragen zu Reha-Transfer
Was passiert, wenn ich keinen Krankentransportschein bei der Fahrt zur Reha habe?
Wenn Ihnen Ihr Arzt keinen Krankentransportschein ausgestellt hat, tragen Sie die Kosten für den Transfer zu Ihrer Reha-Klinik aus eigene Kosten.
Rechnet Reha-Transfer mit allen Krankenkassen ab?
Wir rechnen Ihre Reha-Fahrt nartürlich mit allen Krankenkassen ab.
Kann ich Hin- und Rückfahrt direkt buchen?
Sie können gerne bei der Buchung Ihre Rückreise angeben. So können Sie sich während Ihrer Reha voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren. Danach holen wir Sie wieder ab und bringen Sie nach Hause.