Bad Düben

Bad Düben

Bad Düben in Sachsen ist ein beschaulicher Kurort, der von Wäldern und Flüssen umgeben ist. Die Stadt bietet nicht nur heilende Quellen, sondern auch die Möglichkeit, entlang der Mulde zu spazieren und die Ruhe der Natur zu genießen. Bad Düben ist ein Ort der Entschleunigung und Erholung.

Sie müssen zur Reha oder nach Hause?

Fragen Sie kostenlos und unverbindlich einen Transfer an! Selbstverständlich beraten wir Sie auch gern zu all Ihren Fragen.

Ab­rechnung mit Ihrer Kranken­kasse

Haben Sie eine Verordnung zur Beförderung? Wir erledigen die Abrechnung!

Von und zu allen Reha-Kliniken

Gerne transportieren wir Sie jederzeit zu allen Kurorten und Reha-Kliniken.

Zu­ver&shylässig und un­kom­pliziert

Lehnen Sie sich zurück und kommen Sie entspannt und stressfrei an.

Sie haben eine Verordnung einer Kranken­beförderung?

Sehr gut! Ihre Krankenkasse übernimmt die Transportkosten.

Und noch besser: Sie müssen sich um nichts kümmern! Wir übernehmen die komplette Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Transport mit Rollstuhl? Kein Problem!

Egal ob in einem speziellen Fahrzeug im Rollstuhl sitzend oder mit einem klappbaren Rollstuhl, unsere geschulten Fahrer unterstützen Sie bei jedem Schritt und sorgen dafür, dass Sie sicher und bequem an Ihr Ziel gelangen. Vertrauen Sie auf unseren professionellen Rollstuhltransfer für Ihre nächste Fahrt.

Häufig gestellte Fragen

Reha Transfer bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit Ihre Fahrt zur Reha oder nach Hause zu buchen. Wir kümmern uns neben der Durchführung des Transfers außerdem um die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Der Ablauf einer Transferfahrt zu einer Rehabilitationsklinik beginnt mit der Ausstellung einer Verordnung durch den behandelnden Arzt, der die medizinische Notwendigkeit des Transports bescheinigt.
 
Diese Verordnung reicht der Patient bei seiner Krankenkasse ein, die die Notwendigkeit prüft und die Kostenübernahme genehmigt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Alternativ können die Kosten auch vom Fahrgast selbst übernommen werden, wenn keine Genehmigung der Krankenkasse vorliegt oder der Patient den Transport privat organisieren möchte.
 
Nach der Genehmigung organisieren wir den sicheren und komfortablen Transfer des Patienten zur Rehabilitationsklinik. Während der Fahrt wird auf spezielle medizinische Bedürfnisse des Patienten eingegangen, um eine stressfreie und angenehme Ankunft in der Klinik zu gewährleisten. Der Rücktransport von der Rehabilitationsklinik nach Hause kann ebenfalls verordnet werden und folgt dem gleichen Ablauf, um sicherzustellen, dass der Patient auch nach Abschluss der Rehabilitation sicher und komfortabel nach Hause gelangt.

Ein Transfer zu einer Rehabilitationsklinik kann von der Krankenkasse übernommen werden, indem der behandelnde Arzt eine Verordnung für die Krankenbeförderung ausstellt, die die medizinische Notwendigkeit des Transports begründet. Diese Verordnung muss der Patient bei seiner Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse prüft dann die medizinische Notwendigkeit und genehmigt die Kostenübernahme, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt sowohl für Fahrten zur stationären Aufnahme und Entlassung als auch für regelmäßige Fahrten zu ambulanten Rehabilitationsbehandlungen.

Eine Verordnung einer Krankenbeförderung ist eine ärztliche Anordnung, die es einem Patienten ermöglicht, medizinisch notwendige Transporte zu nutzen, um zu medizinischen Behandlungen, Untersuchungen oder in eine Klinik zu gelangen. Diese Verordnung stellt sicher, dass die Kosten für die Beförderung von der Krankenkasse übernommen werden.

Die Verordnung einer Krankenbeförderung wird in der Regel vom behandelnden Arzt ausgestellt und muss von der Krankenkasse genehmigt werden, bevor der Transport stattfindet. Die Krankenkasse prüft dabei die medizinische Notwendigkeit des Transports und übernimmt dann die Kosten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Stationäre Rehabilitation: Fahrten zur Aufnahme und Entlassung aus der Rehabilitationsklinik sind verordnungsfähig und werden von der Krankenkasse übernommen, wenn die Maßnahme genehmigt wurde.
  • Ambulante Rehabilitation: Regelmäßige Fahrten zu ambulanten Rehabilitationsbehandlungen können verordnet werden, besonders bei eingeschränkter Mobilität des Patienten.

Krankenfahrt: Kein medizinisches Personal erforderlich, Nutzung von Taxis/Mietwagen, für weniger schwerwiegende Fälle.

Krankentransport: Medizinisches Personal und spezielle Ausrüstung erforderlich, Nutzung von Krankentransportwagen, für schwerwiegendere medizinische Zustände.

Beide Transportarten können vom behandelnden Arzt verordnet werden, je nach dem individuellen Bedarf des Patienten und dessen medizinischem Zustand.

Ja, Fahrten mit dem Rollstuhl sind möglich. Hierbei bieten wir Ihnen passende Fahrzeuge für den Sitzendtransport an. Klappbare Rollstühle können selbstverständlich ebenfalls befördert werden. Unser geschultes Personal ist Ihnen so oder so beim Ein- und Aussteigen behilflich.